Seit vielen Jahren werden die beiden Reiche vom Kaiser in Twifurten regiert. Ihre lange, gemeinsame Geschichte hat die beiden Nationen eng miteinander verknüpft. Auch wenn weder ein Bewohner des nördlichen Königreiches, noch ein Untertan des Großherzogs es je zugeben würde, es ist kaum noch ein Unterschied zwischen den beiden Ländern.
Die Geographische Lage
Das Kaiserreich ist begrenzt von Bergen im Westen, die von Zwergen und den legendären Drachen bewohnt sind, von dunklen Wäldern im Norden, die zwar nicht wirkliche Sicherheit bieten, die aber sogar den Schatten heilig zu sein scheinen und in denen die Elfen ihr ruhiges Leben führen.
Die östliche Grenze bildet das Meer der Neun Stürme, welches nur selten von Schiffen befahren wird, da die Schatten alle Reisenden abzufangen versuchen. Nur die seefahrenden Sal’umat (Bewohner der westlichen Länder) besuchen die Hafenstädte regelmäßig und versorgen das Kaiserreich mit exotischen Waren. Die Bewohner des Kaiserreichs selbst fahren niemals über die als relativ sicher geltende Bucht der Magier hinaus, und auch dort sorgen sie dafür, wenn immer es möglich ist, in Sichtweite des Landes zu bleiben.
Das gesamte Reich wird von den trüben, im Sommer leicht rötlichen Wassern des Girelin durchflossen. Er ist Trinkwasserquelle und Transportweg für das ganze Land. Außerdem speist er mit seinem Mündungsdelta die Drachensümpfe, die den Orwari Brennstoff und Nahrung bieten.
Das Königreich Tunari
Die Landschaft des Königreichs ist geprägt von hügeligen, saftigen Wiesen. Das Land ist durchzogen von vielen kleinen Straßen und Wegen, die hunderte von kleinen Siedlungen oder einzelnen Höfen miteinander verbinden. Die Küste ist größtenteils steil und mit Schiffen nicht zu erreichen. Nur im extremen Norden des Landes, zu dem Ausläufer des Elbenwaldes gehören, in der Gegend von Amenau und Albenhuus ist wieder Schiffahrt möglich.
Das Land des Königreiches ist äußerst fruchtbar. Aufgrund der hohen Lage ist das Klima rauh und die Winter kalt. Typisch für Tunari ist eine Vielfalt an Knollenfrüchten, die von den Bauern angebaut werden.
Im Königreich leben ca. 8 Millionen Einwohner, zum größten Teil Menschen (85%) gefolgt von Elfen (10%), Zwergen (3%). Magie ist selten, nicht zuletzt wegen der Magierverfolgung. Nur etwa jeder 100ste wird mit magischer Begabung geboren, die wirkliche Entwicklung und Ausbildung ist noch weit seltener. Kinder, bei denen eine Begabung festgestellt wird, werden zumeist in eines der großen Gildenhäuser (Twifurten oder Albenhuus) geschickt, um dort von der Gilde ausgebildet zu werden.
Die Städte des Königreichs
Twifurten
(31700 Einwohner, Hauptstadt des Zweireichs, Magiergilde, drei Brücken)
Die Hauptstadt des Königreichs liegt direkt im Girelintal, im Dreieck des Zuflusses Jari. Die Furten, die der Stadt den Namen gaben, sind inzwischen längst kunstvollen Brücken gewichen.
Heldenstein
(42200 Einwohner, Größte Stadt des Zweireichs, Große Öde)
Die größte Stadt des Zweireichs war der Schauplatz der Entscheidungsschlacht im Jahre 67 nach der Öffnung. Noch immer ist die Stelle der Schlacht verbrannte Erde, die man von den Stadtmauern aus jenseits des Girelin sehen kann.
Albenhuus
(22200 Einwohner, Größter Hafen Tunaris, Magiergilde)
Der nördlichste Hafen des Zweireichs liegt inmitten des Elbenwaldes.
Trebenhuus
(11300 Einwohner)
Amenau
(8200 Einwohner)
Das Großherzogtum Orwaro
Weite Graslandschaften sind das typische Merkmal für die Ebene von Orwaro. Eine ideale Landschaft für den Anbau von Getreide und die Zucht von Rindern, Schafen und Ziegen. An den niederen Hängen des Thorngebirges wird sogar Wein angebaut, der zwar nicht mir den wesentlich süßeren Sorten aus Übersee zu vergleichen, aber dennoch unter der Bevölkerung beliebt ist.
Je weiter man nach Süden geht, desto stärker werden die Niederschläge, die durch die Form des Thorn Gebirges niedergehen. Dadurch und durch das ausgedehnte Delta des Girelin bildeten sich vor Menschengedenken die Drachensümpfe, die einen Großteil des südlichen Orwaro einnehmen.
Das Großherzogtum hat 6,7 Millionen Einwohner. Auch hier sind es vor allem Menschen (90%), und Zwerge (8%).
Durch den langen Krieg gibt es nur 2 große Städt. Neben einer unübersichtlichen Menge an Siedlungen und Dörfern lebt die Bevölkerung vor allem in 30 kleinen Städten mit weniger als 8000 Einwohnern. Die Magierverfolgung war weitaus weniger erfolgreich als in Tunari. Es ist jeder 50 Einwohner magisch begabt, doch auch hier ist die Ausbildung eher schwierig. Das einzige Gildenhaus ist in Girelinfort, doch die Gilde schickt die wirklich begabten nach Isernia. Seltener werden vor allem weibliche magische Begabte, von Kräuterfrauen und weisen Männern im ländlichen Bereich ausgebildet.
Die Städte Orwaros
Girelinfort
(11700 Einwohner, Stammsitz der Herzoglichen Familie, Prunkstadt)
Girelinfort ist trotz ihrer geringen Größe wahrscheinlich die prachtvollste Stadt des Zweireichs.
Weihenburg
(31000 Einwohner, Größter Tempel, Größter Hafen)
Die Tempelanlagen in Weihenburg nehmen eine Fläche von 2 Quadratkilometern ein.
Die Wirschaft
Der Kaiser des Reiches hat nur zwei Städten das Münzrecht verliehen. Nur Twifurten und Girelinfort haben das Recht, den Prägestempel des Kaiserreichs zu führen.
Die Münzen der beiden Städte unterscheidet sich in der Rückseite der Münzen, die jeweils das Stadtwappen tragen. Die Vorderseite ist von Wert zu Wert unterschiedlich.
Zunächst ist da das Kupferstück, das wertmäßig kleinste Zahlungsmittel des Reiches. Es hat einen Durchmesser von ca. 20mm und ist 1mm hoch. Sein Gewicht beträgt 2 Skrupel (1/10 Unze). Die Vorderseite ist mit dem Kopf des jeweilig regierenden Kaisers geprägt.
Die nächst wertvollere Münze ist der Silberheller. Er ist mit 17,5mm Durchmesser, 2mm Höhe und 1 Loth (1/6 Unze) nicht nur die schwerste, sondern auch die am häufigsten verwendete Münze. Ihr Wert beträgt 12 Kupferstücke, seine Vorderseite ziehrt das Pentagramm der Magier, als Zeichen der wiedergewonnenen Freundschaft.
Er wird gefolgt von dem goldenen Drachen. Diese winzige Münze wiegt nur 1 Skrupel (1/20 Unze) und misst 10mm im Durchmesser bei 1mm Höhe. Ein Drache entspricht 6 Hellern und wird mit dem Kopf und dem Schwert des Kriegsgottes geschmückt.
Die wertvollste Münze des Kaiserreichs ist das Sternenauge. Diese nur 20 Gran (1/30 Unze) schwere Münze ist aus dem extrem seltenen und leichten Sternensilber geschlagen und misst ca. 14mm im Durchmesser und ist 1,5mm stark. Die Vorderseite zeigt das funkelnde Auge der Göttin der Nacht. Ein Sternenauge hat den Wert von 20 Drachen.
Die Handelsbeziehungen
Das Kaiserreich unterhält nur wenige Handelsbeziehungen, diese sind jedoch bereits traditionell gesichert und nutzen beiden Parteien. Die wichtigste Beziehung des Königreichs Tunari besteht mit den Zwergenstädten Felsenheim im Norden und Trollwarte weiter im Süden. Gegen landwirtschaftliche Produkte und Wein liefern das Kleine Volk Erze, Rohmetalle und erstklassige Werkzeuge und Waffen.
Nur gelegentlich wird auch mit den Elfen des Elbenwaldes gehandelt. Das Waldvolk versorgt sich fast ausschließlich selbst, und handelt nur wenn sie Waren aus Metall wirklich dringend benötigen. Trotz der Langlebigkeit von Elfen werden die Pfeilspitzen und Ähnliches von Generation zu Generation weitergegeben.
Selbstverständlich unterhält das Königreich Tunari einen regen Handel mit den Orwari, und erhält dadurch Getreide, Wein und Fleisch im Austausch gegen Erze und ihre eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse.
Das Großherzogtum Orwaro pflegt darüber hinaus Handelsbeziehungen zu den Zwergen aus Trollwarte und durch die seefahrenden Sal’umat auch nach Übersee. Die Orwari selbst fahren mit ihren Schiffen nicht weiter als nach Dschalarbad. Die Magier betreiben aber nur in sehr geringem Maße Handel, und somit ist diese Beziehung nicht sehr lukrativ.
Die politische Lage
Das Kaiserreich besteht aus zwei einzelnen Reichen, die nur von Kaiser, Wirtschaft und Währung zusammengehalten werden. Nur selten gibt es an der Grenze zwischen dem Königreich Tunari und dem Großherzogtum Orwaro kleinere Auseinandersetzungen, zumeist eher aus persönlichen Motiven als aus Patriotismus. Häufiger sind da schon Streitereien zwischen Baronien oder Grafschaften.
Die Kaiserkrone trägt stets entweder der König von Tunari oder der Großherzog von Orwaro. Die beiden Herrscherfamilien sind seit dem Magierkrieg eng miteinander verwandt, doch seit Generationen hat die großherzogliche Familie den Thron inne.
Wirklich regiert wird aber nicht aus Twifurten sondern von den vielen kleinen Höfen und Burgen aus, die über das Land verteilt sind. Auch wenn die Adeligen dem Kaiser Rechenschaft schuldig sind, so ist doch der Weg nach Twifurten weit und die Nachrichten verbreiten sich langsam.
Der Kaiser verleiht die Stadt-, Markt- und Münzrechte. Er hat auch den Oberbefehl über das Heer. Ihm zur Seite steht der Thronrat, bestehend aus 7 Würdenträgern, um ihn zu beraten. Der Rat selbst hat keinerlei Entscheidungsgewalt.
Der Adel
Im Zweireich kennt man vor allem den Erbadel in unterschiedlichen Adelsrängen. Die Titel werden in der männlichen Linie vererbt. Falls es keinen männlichen Nachkommen gibt, erbt der Ehemann der ältesten Tochter.
Nur in seltenen Fällen berufen der Großherzog von Orwaro oder der König von Tunari weitere Personen in den Adelsstand, normalerweise dann auch nur in die Ränge eines Ritters oder maximal eines Freiherren.
Für Spielercharaktere stehen nur die unteren Adelsränge des Kleinadels (bis etwa Status 2-3) offen. Alle weiteren Ränge benötigen auf jeden Fall eine genaue Absprache mit dem Spielleiter.
Die Gesetze
Die Rechtsprechung ist zweigeteilt. Schwere Vergehen kommen vor ein Gericht aus Priestern des ansässigen Tempels unter Vorsitz des Kêlos-Priesters. Kleinere Verbrechen und Vergehen gegen die weltlichen Gesetze der Stadt werden von einem vom Stadtrat eingesetzten Gericht verhandelt.
Als typische Gesetze werden hier die der Stadt Twifurten angegeben. Je nach Stadtrat können die lokalen Gesetzte aber leicht von den hier genannten abweichen. Zumeist sind die Unterschiede aber nicht sehr gravierend und in solchen Fällen kommt man bei einem leichten Verstoß oft mit einem Hinweis der Stadtwachen und einem leichten „Bußgeld“ davon.
In der folgenden Auflistung ist in Klammern hinter den Gesetzten die übliche Strafe angegeben.
Geistliche Rechtsprechung
- Es ist verboten, Bürger der Stadt zu töten! (Gleiche oder ähnliche Todesart)
- Es ist verboten, sich an dem Eigentum der Bürger und anderer Bewohner der Stadt zu vergreifen! (Geldstrafe in 3facher Höhe des Gestohlenen, bei Wiederholung Verlust der starken Hand, bei dem 3. Bruch Todesstrafe)
- Der Einsatz von Schwarzer Magie ist strengstens verboten! (Tod durch Verbrennen)
- Das Fälschen Siegeln und Urkunden sowie das Führen von Fälschungen ist verboten! (Je nach Schwere, von leichten Geldbußen über Brandmarken bis hin zum Verlust einer Hand oder Aufhängen)
Weltliche Rechtsprechung
- Es ist verboten, innerhalb der Stadtmauern Klingenwaffen zu tragen, die länger als der Unterarm des Trägers sind. Ebenso ist das Führen von Schußwaffen in der Stadt nicht gestattet. (Adligen ist es gestattet, ihr Schwert als Statussymbol mit sich zu führen) Die Waffe wird eingezogen und eine Buße von 2 Hellern ist an die Stadtkasse zu entrichten. Bogen und Armbrüste ohne Sehne gelten nicht als Schußwaffe. (Da diese Regelung gerade für Reisende eine Schwierigkeit darstellt, ist es solchen in vielen Städten erlaubt, die Klingen bis zu ihrem Quartier zu bringen. Um dies nachzuweisen, ist kann man am Stadttor ein Tonsigel anbringen lassen, welches es erlaubt die Waffe zu tragen, bis es trocken ist. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 2 Kupferstücken erhoben.)
- Der Einsatz magischer Kräfte innerhalb der Stadtmauern und Außerhalb des Gildengeländes ist nicht gestattet. (Diese Art der Zauberei wird als Hexerei angesehen und wird durch den Tod durch Verbrennen bestraft. (Eine Ausnahme kann (!) für Heilzauberei gemacht werden, wenn es einem Einwohner der Stadt das Leben gerettet hat.) Magier können aber in vielen Städten eine Lizenz bei der Magiergilde erwerben, die ihnen im begrenzten Maße die Zauberei erlaubt. Die Kosten dafür sind von Stadt zu Stadt und je nach Reichweite der Erlaubnis weit gestreut. (Üblich sind Preise zwischen einem und zehn Drachen)
- Die Ruhe der Stadt ist zu wahren! (Weite Streuung: für eine Kneipenschlägerei 2 Heller und 3 Tage Arrest, für Aufruhr auf dem Markt: 10 Drachen und 2 Wochen Arrest. Für Aufwiegelung kann sogar die Todesstrafe verhängt werden.)
- Die Ausübung eines Handwerks außerhalb einer dafür zuständigen Gilde ist verboten! (Die Strafe wird in diesem Falle der Gilde überlassen, und wird je nach verursachtem Schaden festgesetzt.)
Die einfache Todesstrafe wird stets Standesgemäß vollzogen. So hat z.B. ein Adliger stets als einziger das Recht mit einem geweihten Schwert enthauptet zu werden. Ein Magier darf nicht ertränkt werden, und kann verlangen vor ein Gildengericht gestellt zu werden. Dies sollte er sich aber gut überlegen, da die Gerichte der Magier dafür bekannt sind, schwerste Strafen zu verhängen. Diese Instanzen können sogar die Todesstrafe noch erhöhen, indem sie den Tod mit geeigneter Magie hinaus zögern.
Auch bei Arrest wird auf den Stand des Verbrechers geachtet. Ein Adliger wird niemals mit Bürgern, oder gar mit Vogelfreien in eine Zelle gesperrt werden.